Arbeitsprinzipien des Verlages Ch. Möllmann
Präambel
Der Verlag Ch. Möllmann will das Buch in den Dienst der menschlichen Gemeinschaft stellen. Er empfindet sich als Dienstleister am menschlichen Gespräch, an der menschlichen Verbindung, die z. B. über Bücher hergestellt werden kann. Und so ist er nicht eine wirtschaftliche, sondern eine soziale Initiative. Diese soziale Initiative schöpft ihre Ideen aus dem Leben der Anthroposophie.
1. Die Aufgaben des Verlages sind die Herstellung und der Verbreitung von Büchern, Noten und anderen Produkten, in denen die Mitarbeiter des Verlages etwas Berechtigtes sehen im Sinne der Präambel.
2. Der Verlag Ch. Möllmann wird als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) geführt. Gesellschafter sind derzeit Christoph Möllmann und Dr. Angelika Gausmann.
3. Mitarbeiter des Verlages sind alle Menschen, die an der Verwirklichung der Aufgaben mitarbeiten. Dazu gehören: Die Gesellschafter, die Autoren, Komponisten, Künstler, die an der Herstellung der Bücher beteiligten Menschen, die wirtschaftlich engagierten Menschen, z. B. Buchpaten. Eine Mitarbeit ist nicht an eine Gehaltszahlung gebunden.
4. Es sollen soziale Formen für die Finanzierung von Büchern gefunden werden. Mit dem Geld von Buchpatenschaften wird die Zeitspanne überbrückt, die vom Augenblick der Verwirklichung des Buches bis zum Verkauf reicht. Damit bildet das Geld eine Brücke zwischen den Ideen im geistig-kulturellen Leben und deren stofflicher Verwirklichung im wirtschaftlichen Leben. Die Bücher können die Brücke weiterführen in das geistig-kulturelle Leben zurück. Damit können Abhängigkeiten vermieden werden. Bücher, die wenig wirtschaftlich erscheinen, brauchen nicht abgelehnt zu werden. Bücher sollen so konzipiert werden, wie es ihrem Inhalt entspricht. Besteht die Patenschaft nicht aus Leihgeld, sondern aus Schenkungsgeld, ist praktisch jede Idee realisierbar.
5. Sofern Gewinne erzielt werden, sollen sie im Sinne der Aufgaben des Verlages eingesetzt werden.
6. Der Verlag Ch. Möllmann ist assoziierter Arbeitsbereich der Schloss Hamborn Rudolf Steiner Werkgemeinschaft und setzt sich gemäss der Satzung für deren Zielsetzungen ein.
7. Bei Auflösung des Verlages soll nach Begleichung aller Verbindlichkeiten das Vermögen einer Initiative zufallen, die es im Sinne der Zielsetzungen des Verlages verwenden kann.
Schloss Hamborn, in der Fassung vom Oktober 2003
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